Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Suchthilfe Wien gemeinnützige GmbH ist bemüht, die Website https://alkohol.at/ im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://alkohol.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates größtenteils vereinbar.

Bekannte Barrieren:

  • Das Video-Transkript auf einzelnen Seiten ist in seiner derzeitigen Form nicht in „einfacher Sprache“ verfasst, was den Verständlichkeits-Score senkt. Dies beeinträchtigt nicht die inhaltliche Barrierefreiheit für Screenreader-Nutzer*innen, kann jedoch für Personen mit kognitiven Einschränkungen eine Hürde darstellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. August 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Evario durchgeführten Bewertung erstellt

(mittels WAVE, axe DevTools, Accessibility Insights for Web, VoiceOver sowie manuellen Prüfungen nach WCAG 2.1 AA).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12. August 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Suchthilfe Wien gemeinnützige GmbH – Regionales Kompetenzzentrum

E-Mail: office@suchthilfe.at
Telefon: 01 4000 53600

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Hinweis gemäß § 10a Wiener Antidiskriminierungsgesetz

Als Rechtsträgerin der Stadt Wien sind wir verpflichtet, unsere Website barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem EU-Muster zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren.

Diese Seite erfüllt diese Anforderungen überwiegend. Wenn Sie Barrieren feststellen, informieren Sie uns bitte über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.