Nein, Sie müssen nicht nüchtern sein.

Eine Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit.
Sie entwickelt sich oft langsam und schleichend.
Es wird zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit unterschieden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist es umso wichtiger, dass Sie zu uns kommen.
Schädlicher Gebrauch heißt, dass Sie so viel Alkohol trinken, dass es nicht gut für Sie ist und Sie davon krank werden können.
Vielleicht haben Familie oder Freund*innen sich schon Sorgen um Sie und Ihren Alkoholkonsum gemacht.
Alkoholabhängigkeit oder Alkoholsucht heißt, dass Ihr Körper den Alkohol braucht.

Sie können jemanden mitbringen.
Die Gespräche mit unseren Mitarbeitenden werden aber als Einzelgespräche geführt.

Nein, das rKomz ist eine Ambulanz, es sind keine Tiere erlaubt.
Ausnahme: einen Begleithund können Sie mitbringen.

Ja, zwischen den drei Abklärungsgesprächen gibt es immer eine kurze Pause.

Ja, Sie können trotzdem kommen. Wir arbeiten mit Videodolmetsch in verschiedenen Sprachen.

Bitte rufen Sie uns an und sagen den Termin ab. Gerne können Sie sich einen neuen Termin ausmachen.

Das kann passieren. Bitte rufen Sie uns an. Mit unseren Mitarbeiter*innen können Sie einen neuen Termin vereinbaren.

Das Ambulatorium der Sucht- und Drogenkoordination, das die Bewilligung ausstellt.
Die Therapieeinrichtung, bei der Sie die Behandlung beginnen.
Die Krankenkasse bekommt keine inhaltlichen Informationen. Sie muss aber wissen, dass sie bei uns waren, damit die Therapie bezahlt wird.
Sie unterschreiben eine Datenschutzvereinbarung, die klärt, welche und ob noch weitere Einrichtungen oder Personen Informationen erhalten.

Es wird niemand ohne Ihr Einverständnis über Ihren Termin im rKomz informiert.

Nein, es wird niemand ohne Ihr Einverständnis über Ihren Termin im rKomz informiert.

Die Wartezeit ist unterschiedlich lang.
Wir bemühen uns, die Wartezeit im rKomz so kurz wie möglich zu halten.
Der Start der Therapie hängt auch von der jeweiligen Einrichtung ab, bei der Sie die Therapie machen werden.

Eine Bewilligung ist eine Finanzierungszusage. Sie ist wichtig, damit die Therapie bezahlt wird.

Nein. Es werden keine Informationen zu Ihrem Termin im rKomz auf ELGA gespeichert.

Sie können uns gerne anrufen.
Wenn Sie noch nie in Österreich versichert waren und nicht versichert werden können, werden wir Sie an folgende Stellen empfehlen:

  • Barmherzige Brüder oder
  • Neunerhaus


Wenn Sie schon einmal in Österreich versichert waren, können wir einen Termin bei einem*einer Sozialarbeiter*in ausmachen.

Bevor Sie in einer Therapieeinrichtung aufgenommen werden können, ist es wichtig, abzuklären, welche Form für Sie am besten passt. Das rKomz kann einen für Sie und Ihren Bedarf passenden Therapieplan erstellen. Das rKomz unterstützt Sie bei allen Schritten bis zum Therapiebeginn. Dadurch kommen Sie in die Einrichtung, die am besten zu Ihnen passt.

Nein, unser Angebot ist für Sie kostenlos.

Die Erstgespräche können auch telefonisch stattfinden.
In Ausnahmefällen bieten wir auch die Abklärung digital an.

Ein Therapieplan ist ein Plan über die Dauer und Häufigkeit Ihrer Termine mit den
Therapieeinrichtungen.

Rehabilitation heißt, dass daran gearbeitet wird, dass es Ihnen besser geht oder Ihr Zustand nicht schlimmer wird.
Rehabilitation soll helfen, dass Sie z.B. wieder arbeiten gehen oder Ihren Alltag wieder besser schaffen können.

Ein Alkohol-Entzug kann ambulant oder stationär gemacht werden.
Oft ist ein ambulanter Entzug möglich.
Sie haben einen Arzt oder eine Ärztin.
Ambulant sehen Sie diesen Arzt oder diese Ärztin mehrmals in der Woche.
Sie bekommen Medikamente (Benzodiazepine).
Die Medikamente helfen, dass es Ihnen während des Entzugs besser geht.
Sie haben dadurch keine Entzugserscheinungen (z.B. Unruhe, Zittern oder starkes
Verlangen nach Alkohol).
Die Medikamente verhindern Entzugskomplikationen (z.B. Delir, Krampfanfälle).
Sie müssen mit der Zeit immer weniger Medikamente nehmen.
Nach zwei bis vier Wochen müssen Sie keine Medikamente mehr nehmen.
Der körperliche Entzug ist beendet.
Die Therapie geht danach aber noch weiter.

Kontrolliertes Trinken heißt, dass Sie lernen, den Alkoholkonsum zu kontrollieren.
Sie lernen nur eine bestimmte Menge und in bestimmten Situationen zu trinken.

Abstinent bedeutet, keinen Alkohol zu trinken.

Die Therapie findet in verschiedenen Therapieeinrichtungen statt. Im Regionalen Kompetenzzentrum findet keine Therapie statt. Das rKomz vermittelt Sie in die Therapieeinrichtung, die am besten zu Ihnen passt.

Ambulante Therapie heißt, dass Sie nur zu vereinbarten Terminen in die Therapieeinrichtung kommen. Sie bleiben nur für den Termin in der Ambulanz und gehen dann wieder – wie z.B. auch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin.

Stationäre Therapie heißt, dass sie in einer Klinik aufgenommen werden und dort eine gewisse Dauer bleiben. Sie bleiben den ganzen Tag in der Klinik und schlafen auch dort.

Sie gehen jeden Tag in die Klinik und bleiben dort mehrere Stunden.
Sie gehen von Montag bis Freitag in die Ganztagesklinik. Am Abend und am Wochenende sind Sie nicht in der GTAT.
Sie nehmen an Gruppen, Therapieeinheiten oder auch Freizeitaktivitäten teil.

Alkoholabhängigkeit belastet das soziale Umfeld. Es ist in Ordnung, wenn sich Zu- und Angehörige Auszeiten wünschen. Auch für sie ist es wichtig, Unterstützung zu suchen. Sie können sich als Zu- oder Angehörige*r an unterschiedliche Einrichtungen wenden, etwa an

Case Managment bedeutet, dass ihre Erkrankung bestmöglich behandelt wird.
Unsere Mitarbeiter*innen vernetzen sich dazu mit den notwendigen Einrichtungen.
Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen Sie bei allen Schritten zur Therapie.
Sie haben dadurch weniger Arbeit und brauchen sich nicht um die benötigten bürokratischen Angelegenheiten zu kümmern.

Unsere Mitarbeiter*innen sind für Sie da, wenn

  • Sie eine Änderung des Therapieplans brauchen.
  • Sie eine Verlängerung des Therapieplans brauchen.
  • Sie eine Therapie abgebrochen haben und noch einmal eine Therapie beginnen wollen.
  • Sie eine Therapie beendet haben und noch einmal eine Therapie beginnen wollen.